Jugendmedienschutz: Neue Regeln in Kraft
Am 1. Oktober trat der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft. Dieser stärkt vor allem die Selbstkontrollen in Deutschland.
Sinnvolle Neuerungen im JMStV
So kann die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) beispielsweise zukünftig Jugendschutzprogramme wie JusProg offiziell anerkennen. Auch der große Erfolg des globalen IARC-Systems zur Altersbewertung von Apps, das die USK maßgeblich vorantrieb, würdigt der neue Staatsvertrag. Zudem erleichtert er das Filtern von Online-Inhalten: Angebote von Online-Diensten sollen zukünftig mit einer Alterskennzeichnung versehen werden.
Wichtiger Schritt für den Jugendmedienschutz
Felix Falk, Geschäftsführer der USK, mit dem ich 2014 ein Interview zu diesem Themenkomplex führte, sieht den neuen JMStV als einen wichtigen Schritt hin zu mehr Konvergenz und internationaler Anschlussfähigkeit an. Dem neuen Entwurf ging ein längerer und mühseliger Prozess voraus, an dem ich mich beteiligte.
Langer Prozess bei Novellierung des JMStV
2010 scheiterte der letzte Entwurf eines neuen JMStVs. Ein Grund dafür: Die fehlende Einbindung der ‘Netzgemeinschaft’ oder der Medienpädagogik in den Entwicklungsprozess. 2014 arbeiteten die 16 Bundesländer an einem Eckpunkte-Papier zur Schaffung eines neuen JMStV. Zwei Online-Konsultationen bezogen die ‘Netzgemeinschaft’, die Wirtschaft und die Medienpädagogik in das Projekt ein. Die Länder nahmen die Ergebnisse der Diskussion auf. Mit der Möglichkeit zur Online-Konsultation besserten die Länder hier erfolgreich nach.
Ich freue mich darüber, dass es mit dem Jugendmedienschutz in Deutschland einen Schritt vorwärts geht. Endlich, möchte man sagen. Der Prozess zog sich ein wenig hin, führte aber schließlich zu einem akzeptablen Ergebnis. Wie wichtig ein moderner Jugendmedienschutz ist, brauche ich nicht betonen. Das erklärte schon der BIU mit einem kleinen Video. Nun ist es aber auch Aufgabe des Bundes, das Jugendschutzgesetz zu überarbeiten.